Sie haben Fragen zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt? Sie möchten den Gutachterausschuss und dessen Geschäftsstelle persönlich oder telefonisch erreichen? Weitere Informationen erhalten Sie auf den nächsten Seiten.
Allgemeine Informationen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen, welche 1960 als ein neutrales, weisungsunabhängiges Gremium für den Bereich einer kreisfreien Stadt, eines Landkreises oder einer großen kreisangehörigen Stadt gebildet worden ist.
Aufgaben des Gutachterausschusses
Die Arbeitsgrundlage des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt ist gem. § 195 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) jeder Vertrag, der zur Führung der Kaufpreissammlung beiträgt.
Gebühren des Gutachterausschusses
Nach den Tarifstellen der VermWertKostO sind die nach dem BauGB und der GrundWertVO beschriebenen Aufgaben der Gutachterausschüsse und ihrer Geschäftsstellen - mit Ausnahme der Sachverständigenleistungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) - abzurechnen.
Rechtsgrundlagen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte stützt sich auf folgende rechtliche Grundlagen.