Verkehrswertgutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Rechte an Grundstücken
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechte an Grundstücken.
Die Gebühr richtet sich nach Tarifstelle 5 der Kostenordnungfür das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO) .
Um ein Wertgutachten bei uns zu beantragen, gibt es zwei Wege. Sie können zum einen den Antrag online über unser digitales Antragsformular beantragen oder zum anderen über die analogen Formulare "Antrag auf Erstellung eines Wertgutachtens" und "Mieten/Energieausweis" herunterladen, ausfüllen und uns postalisch zukommen lassen.
Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle unter den Telefonnummern (02361) 53-3076 und 53-3376 gerne zur Verfügung.