Der Gutachterausschuss als eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein selbständiges und unabhängiges Kollegialgremium, das sich aus Personen zusammensetzt, die in der Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sind.
Die ehrenamtlichen Gutachter kommen insbesondere aus den Bereichen Architektur, Bauwirtschaft, Bankwesen, Landwirtschaft und Vermessungswesen. Rechtsgrundlage für das Tätigwerden und die Bestellung des Gutachterausschusses sind das Baugesetzbuch und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen.
Im Kreis Recklinghausen bestehen zurzeit 3 Gutachterausschüsse. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Recklinghausen, in der Stadt Castrop-Rauxel und in der Stadt Herten ist zuständig für die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Haltern am See, Herten, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Für die Stadt Recklinghausen und für die Städte Dorsten, Gladbeck und Marl bestehen eigenständige Gutachterausschüsse.
Zur Vorbereitung seiner Arbeiten, insbesondere zur Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die im Kreis Recklinghausen organisatorisch dem Fachdienst Katasteramt angegliedert ist.
Um den Markt zu beschreiben, muss man ihn kennen. Dem Gutachterausschuss ist dazu das Hilfsmittel der Kaufpreissammlung an die Hand gegeben. Die in ihr geführten Daten werden den Grundstückskaufverträgen entnommen, die die beurkundenden Stellen (Notare) dem Gutachterausschuss zur Verfügung zustellen haben. Diese Verträge werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in agregierter Form publiziert. Sie sind Grundlage für Wertergutachten.