Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für Sachverständige
Als Sachverständige für Grundstücks- und Immobilienbewertung können sie zur Begründung ihrer Gutachten auf schriftlichen Antrag Auskünfte in anonymisierter Form aus der Kaufpreissammlung erhalten.
Die Gebühren für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung finden Sie hier.
Das Antragsformular für eine anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann hier digital ausgefüllt oder hier analog heruntergeladen werden.
Das Antragsformular für eine nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann hier digital ausgefüllt oder hier analog heruntergeladen werden.