Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Kreis Düren

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Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Nießbrauch usw.).
Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Die Kosten richten sich nach Ziffer 5.1 des Kostentarifs (VermWertKostT) der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO). 

Die Bearbeitungszeit für Gutachten liegt derzeit bei ca. 4 Monaten – nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen.

Zur Antragstellung kann das folgende Formular verwendet werden:

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert (PDF)

 

Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).

In der Regel werden (je nach Objektart) folgende Unterlagen benötigt:

  • unbeglaubigter Grundbuchauszug
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • ggf. privatrechtliche Grundstücksvereinbarungen
  • Aufstellung der einkommenden Erträge (Netto-Kaltmieten) bei vermieteten Objekten
  • Angaben zur Höhe des Hausgelds und der Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentum
  • Erbbaurechtsvertrag und zurzeit gezahlter Erbbauzins bei Erbbaurechten
  • einfache tabellarische Auflistung von ggf. durchgeführten Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Energieausweis (soweit vorhanden)
  • Kanaldichtheitsprüfung (soweit vorhanden)

 

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