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für Grundstückswerte
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Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt jedoch auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten.

Nach § 34 Abs. 6 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - (GrundWertVO NRW) erteilt der Gutachterausschuss bei Darlegung eines berechtigten Interesses, der Angabe eines Verwendungszwecks und der Zusicherung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form (Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne von § 195 Absatz 3 Baugesetzbuch).

Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten oder gerichtlich bestellten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Erstattung eines Gutachtens beantragt wird.

Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 3 GrundWertVO NRW Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darleg ung eines berechtigten Interesses zulässig.

Für die Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist die schriftliche Zusicherung zur ausschließlichen Verwendung der Daten für den angegebenen Verwendungszweck und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zwingend erforderlich. Entsprechende Vordrucke finden Sie hier.

Die o.g. Auskünfte sind kostenpflichtig. Die Gebühren liegen gemäß der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) in Verbindung mit der Anlage Kostentarif (VermWertKostT)  für bis zu 50 mitgeteilte nicht anonymisierte Vergleichswerte je Wertermittlungsfall über bebaute oder unbebaute Grundstücke bei 140 EURO. Jeder weitere mitgeteilte nicht anonymisierter Vergleichswert kostet 10 EURO. Anonymisierte Kauffälle werden nach einer Zeitgebühr gem. § 2 Absatz 7 VermWertKostO NRW berechnet (je 23 EURO je angefangener Arbeitsviertelstunde).

Ansprechpartner:

Birgit Kuszpa
Telefon: 02371/ 217-2461
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Katja Dietle
Telefon: 02371/ 217-2462
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Julia Klein
Telefon: 02371/ 217-2465
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