Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes NRW ein neutrales, von der Stadt Iserlohn als Behörde weisungsunabhängiges, Kollegialgremium. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses, insbesondere zur Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung, stellt die Gebietskörperschaft, für deren Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss eingerichtet wurde, eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich ausschließlich der Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden / seiner Vorsitzenden untersteht. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss ist in Iserlohn organisatorisch dem Ressort Planen - Bauen - Umwelt- und Klimaschutz (Bereich Umwelt- und Stadtentwicklung) angegliedert.
Die Gutachterausschüsse sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (BBauG) von 1960 eingerichtet worden. Sie bestehen heute in den kreisfreien Städten, den Kreisen und den großen kreisangehörigen Städten. Neben dem Gutachterausschuss im Märkischen Kreis bestehen für die Stadt Iserlohn und die Stadt Lüdenscheid als große kreisangehörige Städte jeweils eigene Gutachterausschüsse.
Zentrale Aufgabe der Gutachterausschüsse ist die Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt.
Um den Markt zu beschreiben, muss man ihn kennen. Dem Gutachterausschuss ist dazu das Hilfsmittel der Kaufpreissammlung an die Hand gegeben. Die in ihr geführten Daten werden den Grundstückskaufverträgen entnommen, die die beurkundenden Stellen (Notare) dem Gutachterausschuss zur Verfügung zu stellen haben. Diese Verträge werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten unter Wahrung des Datenschutzes analysiert und in aggregierter Form publiziert. Sie sind Grundlage für Wertermittlungen.