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für Grundstückswerte
in der Stadt Gelsenkirchen

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Für das Gelsenkirchener Stadtgebiet liegt seit 1. Januar 2024 ein neuer Mietspiegel vor. Der einvernehmliche Beschluss erfolgte Ende 2023 durch Interessenvertreter der Mieter (Mieterverein Gelsenkirchen e. V.), Vermieter (Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Buer-Horst-Westerholt und Gelsenkirchen e. V.), dem Zusammenschluss institutioneller Wohnungsunternehmen und von Vertretern der Stadt.

Die Angaben des Mietspiegels beziehen sich auf den Zeitraum1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025. Der Mietspiegel 2024 basiert auf den Angaben des Mietspiegels 2022. Es handelt sich um eine Fortschreibung. Mit dieser Fortschreibung wurden die Mietwerte an die Marktentwicklung angepasst. Im Durchschnitt liegen die Mieten rund 7,9 Prozent über dem Niveau des vergangenen Mietspiegels aus dem Jahr 2022.

Der Mietspiegel stellt eine Orientierungshilfe für nicht preisgebundene Mieten dar, die es den Mietparteien ermöglichen soll, die Miethöhe unter Berücksichtigung von Art, Größe, Baujahr, Ausstattung und Beschaffenheit sowie sonstiger wohnwertbeeinflussender Merkmale der Wohnung zu vereinbaren. Der Mietspiegel ist auf der Homepage der Stadt veröffentlicht und kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden: https://www.gelsenkirchen.de/de/Infrastruktur/Bauen_und_Wohnen/Wohnungssuche/Mietspiegel.aspx

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