Grundlage für den Grundstücksmarktbericht ist die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung. Die Einrichtung dieser Kaufpreissammlung basiert auf der Vorschrift des § 195 Absatz 1 des Baugesetzbuches. Danach sind alle Notare und beurkundenden Stellen verpflichtet, eine Abschrift der ihnen vorliegenden Grundstückskaufverträge dem Gutachterausschuss zur Übernahme in die Kaufpreissammlung zu übersenden.
Gemäß § 195 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 34 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung (GrundWertVO NRW) können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten auf schriftlichen Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten.
Die Gebühren liegen gemäß der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW) für 50 mitgeteilte Vergleichswerte je Wertermittlungsfall bei 140 EURO.
Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 23.03.2004 können auch private Antragsteller anonymisierte Auskünfte erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig und werden nach einer Zeitgebühr (je Arbeitsviertelstunde 23 Euro) abgerechnet.
Ansprechpartner
Thomas Tschirbs
Telefon: 0234 / 910-38 70
Fax: 0234 / 910-38 18
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Claudia Niebisch
Telefon: 0234 / 910-11 03
Fax: 0234 / 910-38 18
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!