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für Grundstückswerte
in der Stadt Bochum

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Immobilienrichtwerte

Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, durchschnittliche Lagewerte für Immobilien. Sie werden sachverständig unter Zuhilfenahme statistischer Auswertungen aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses festgesetzt.

Die Immobilienrichtwerte werden in Zonen (analog zu den Bodenrichtwertzonen) für ein typisches Objekt festgesetzt. Für diese Immobilienrichtwertobjekte werden Umrechnungskoeffizienten herausgegeben, die es ermöglichen die Richtwerte auf das zu bewertende Objekt anzupassen. Damit erhält man einen Immobilienvergleichswert der sich unter sachkundiger Einschätzung im angegebenen Vertrauensbereich bewegt.

Die Immobilienrichtwerte wurden für die Teilmärkte

  1. Wohnungseigentum (ETW)
  2. Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser (EFH)
  3. Doppel- und Reihenhäuser (DH)
  4. Mehrfamilienhäuser (MFH)

ermittelt.

Die Immobilienrichtwerte beziehen sich auf den Quadratmeter Wohnfläche (€/m²). In den Teilmärkten ETW, EFH und DH sind Werte für Garagen und Stellplätze nicht enthalten. Bei den Grundstücksgrößen ist die Einstufung ohne Arrondierungsflächen und Gartenland vorzunehmen.

 

Die Umrechnungskoeffizienten und damit die Einflussmerkmale in den Teilmärkten sind

  1. Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Einheiten im Gebäude, Gebäudestandard, Geschosslage, Balkon ja/nein, Mietsituation, Modernisierungstyp
  2. Baujahr, Grundstücksgröße, Wohnfläche, Gebäudestandard, Gebäudeart, Keller ja/nein, Modernisierungstyp
  3. Baujahr, Grundstücksfläche, Wohnfläche, Gebäudestandard, Gebäudeart, Ergänzende Gebäudeart, Keller ja/nein, Modernisierungstyp
  4. Baujahr, Wohn-/Nutzungsfläche, Gebäudestandard, Mietsituation, Ertragsverhältnis, Garage, Ergänzende Gebäudeart, Modernisierungstyp

 

Die Immobilienrichtwerte für Wohnungseigentum wurden zum erstmals zum Stichtag 01.01.2016 beschlossen.

Die Immobilienrichtwerte für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenmittel-, Reihenendhäuser und Doppelhaushälften wurden erstmals zum Stichtag 01.01.2017 beschlossen.

Die Immobilienrichtwerte für Mehrfamilienhäuser wurden erstmals zum 01.01.2024 beschlossen. 

Unterlagen zur Ermittlung eines Immobilienvergleichswertes, alles unter www.boris.nrw.de

  1. Immobilienrichtwertkarte und örtliche Fachinformationen 
  2. Immobilien-Preis-Kalkulator zur Anpassung des Immobilienrichtwertes auf das Vergleichsobjekt

       bochum Rechner

Ansprechpartner

Claudia Niebisch
Telefon: 0234 / 910-11 03
Fax: 0234 / 910-38 18
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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