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für Grundstückswerte
in der Stadt Bochum

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Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, durchschnittliche Lagewerte für Immobilien. Sie werden sachverständig unter Zuhilfenahme statistischer Auswertungen aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses festgesetzt.

Die Immobilienrichtwerte werden in Zonen (analog zu den Bodenrichtwertzonen) für ein typisches Objekt festgesetzt. Für diese Immobilienrichtwertobjekte werden Umrechnungskoeffizienten herausgegeben, die es ermöglichen die Richtwerte auf das zu bewertende Objekt anzupassen. Damit erhält man einen Immobilienvergleichswert der sich unter sachkundiger Einschätzung im angegebenen Vertrauensbereich bewegt.

Die Immobilienrichtwerte beziehen sich auf den Quadratmeter Wohnfläche (€/m²). Nicht enthalten sind Werte für Garagen und Stellplätze. Bei den Grundstücksgrößen ist die Einstufung ohne Arrondierungsflächen und Gartenland vorzunehmen.

Die Immobilienrichtwerte wurden für die Teilmärkte

  1. Wohnungseigentum (ETW)
  2. Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser (EFH)
  3. Doppel- und Reihenhäuser (DH)

ermittelt.

Die Umrechnungskoeffizienten und damit die Einflussmerkmale in den Teilmärkten sind

  1. Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten, Ausstattung, Geschosslage, Balkon ja/nein, Vermietungszustand, Modernisierungstyp
  2. Baujahr, Grundstücksfläche, Wohnfläche, Ausstattung, Haustyp, Keller ja/nein, Modernisierungstyp
  3. Baujahr, Grundstücksfläche, Wohnfläche, Ausstattung, Haustyp, Keller ja/nein, Modernisierungstyp

 

Die Immobilienrichtwerte für Wohnungseigentum wurden zum erstmals zum Stichtag 01.01.2016 beschlossen.

Die Immobilienrichtwerte für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenmittel-, Reihenendhäuser und Doppelhaushälften wurden erstmals zum 01.01.2017 auf der Bodenrichtwertsitzung 2017 beschlossen.

Unterlagen zur Ermittlung eines Immobilienvergleichswertes

  1. Immobilienrichtwertkarte und örtliche Fachinformationen, einzusehen unter www.boris.nrw.de
  2. Formular zur Ermittlung eines Immobilienvergleichswertes (entfällt ab 2018)

201X  bochum Rechner Icon zur Berechnung unter www.boris.nrw.de

        2017  bochum Form ETW bochum Form EFH bochum Form DH

        2016  bochum Form ETW

 

Ansprechpartner

Claudia Niebisch
Telefon: 0234 / 910-11 03
Fax: 0234 / 910-38 18
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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