Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter. Gebiete mit möglichst gleichen wertbestimmenden Merkmalen (z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Lagekriterien, Form und Größe der Grundstücke) werden zu Bodenrichtwertzonen zusammengefasst. Für jede dieser Zonen wird ein Bodenrichtwert ermittelt. Der Bodenrichtwert bezieht sich i.d.R. auf ein unbebautes, baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte sind online und für jedermann kostenlos auf BORIS-NRW unter https://boris.nrw/boris-nrw/?lang=de einsehbar.