Der Gutachterausschuss erteilt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das folgende Antragsformular:
Antrag Gutachtenerstellung (PDF)
Sind Sie nicht Eigentümer:in des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung (Vollmacht, ggf. einen Erbschein o.ä.) bei.
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit dem Kostentarif zur Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW).
Zur Beratung steht Ihnen Frau Klappert unter der Telefon-Nr. 0271/333-1551 gerne zur Verfügung.