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für Grundstückswerte im
Kreis Siegen-Wittgenstein

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Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die flächendeckende Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB) für das Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein (mit Ausnahme der Stadt Siegen) für baureife Grundstücke. Die jährlich erstellten Bodenrichtwerte werden in einer Bodenrichtwertkarte dargestellt.

Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss durch Auswertung der Kaufpreissammlung abgeleitet. Dabei werden nur solche Kaufpreise berücksichtigt, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche Verhältnisse zustande gekommen sind und für Grundstücke vereinbart wurden, deren geplante Nutzung im wesentlichen mit den Nutzungsverhältnissen der Bodenrichtwertgrundstücke übereinstimmt.

Die Bodenrichtwerte in Wohnbereichen gelten fast ausschließlich für den individuellen Wohnungsbau.

Die wertrelevanten Merkmale, wie Erschließungszustand, Art der baulichen Nutzung, Zahl der Vollgeschosse und Grundstücksbreite/-tiefe, werden zusammen mit dem Bodenrichtwert angegeben.

Die Bodenrichtwerte gelten nur für baureifes Land, also für Grundstücke, die sofort bebaut werden können, ohne dass zuvor noch Kosten für Freilegung, Beseitigung von Altlasten, Mehrfundamentierung u.ä. aufzuwenden wären.

Die Bodenrichtwertkarte enthält durchschnittliche Lagewerte für den Boden innerhalb eines Gebiets (Bodenrichtwertzone), das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Die Bodenrichtwerte werden jährlich zum 01.01. gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss beschlossen.

Auszüge aus dem amtlichen Informationssystem zum Immobilienmarkt in Nordrhein-Westfalen können im Internet kostenfrei unter www.boris.nrw.de abgerufen werden.

 

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