Grundlage der Grundstücksbewertung ist eine gute Marktkenntnis. Hierzu dient die vom Gutachterausschuss zu führende Kaufpreissammmlung gemäß § 195 Abs. 1 BauGB. Notare sind verpflichtet, die Abschrift eines jeden Kaufvertrages an den zuständigen Gutachterausschuss weiterzuleiten. Für die Kaufpreisauswertung sind jedoch umfangreiche Informationen über den Kaufvertragsinhalt hinaus erforderlich. Deshalb schreibt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die Käufer solcher Objekte an und bittet um Rücksendung des Erhebungsbogens mit Informationen über die Gebäudeausstattung, Modernisierungen, Energieeffizienz, Bauschäden/Baumängel und Mieteinnahmen. Die gesammelten Daten werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten und selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes analysiert und ausgewertet. Von einer guten Datenqualität profitieren schließlich auch der Grundstücksmarktbericht, die Bodenrichtwerte und die Immobilienrichtwerte.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt Sachverständigen zur Erstellung von Gutachten auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Bezogen auf das Bewertungsgrundstück werden die Daten geeigneter Vergleichsobjekte zur Verfügung gestellt. Private Antragsteller können auf Antrag anonymisierte Auskünfte erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW).