Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Oberhausen

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Die beurkundenden Stellen sind gem. § 195 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte sämtliche Kaufverträge über Grundstücke zuzuleiten. Diese werden vom Gutachterausschuss ausgewertet und in der Kaufpreissammlung erfasst.

Die dem Datenschutz unterliegende Kaufpreissammlung bildet die Basis für die Tätigkeiten des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle:

  • vorbereitende Arbeiten für die Ermittlung von Bodenrichtwerten

  • Ableitung und Fortschreibung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten

  • Erstellung einer Übersicht über den Grundstücksmarkt

  • Beobachtung und Analyse des Grundstücksmarktes

  • Vorbereitung der Wertermittlungen

  • Erteilungen von Auskünften an jedermann über die Bodenrichtwerte und die Daten des Grundstücksmarktes

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Stadt Oberhausen. Diese Auskünfte dürfen gem. § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung (GrundWertVO) nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Auskünfte an öffentlich bestellte und vereidigte oder nach DIN EN ISO/EC 17024 zertifizierte Sachverständige für Grundstückswertermittlung nicht anonymisiert.

Für jede Auskunft an der Kaufpreissamllung entfallen Gebühren

a) anonymisierte Auskunft: nach Zeitgebühr

b) nicht anonymisierte Auskunft: 140 Euro je Antrag für bis zu 50 Kauffälle, darüber hinaus 10 Euro je weiterer Kauffall

Ansprechpartner:
Klemens Küppers
Raum A 301
Telefon: 0208 825-3269
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Antragsformulare:

Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung

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