Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Oberhausen

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Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören insbesondere:

 

- gemäß § 193 Abs. 1 und 5 BauGB

  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§ 33 GrundWertVO NRW)
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 37 GrundWertVO NRW) - jährlich flächendeckend für das Stadtgebiet Oberhausen für baureife und sonstige Grundstücke sowie die Erstellung von Übersichten -
  • Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 40 GrundWertVO NRW)

 

- gemäß § 45 Abs. 35 GrundWertVO NRW

  • Erstattung von Gutachten über die Höhe anderer Vermögensvor- und -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit   
     a) dem Grunderwerb oder mit Bodenordnungsmaßnahmen,   
     b) der Aufhebung oder Beendigung von Miet- oder Pachtverhältnissen
  • Erstattung von Gutachten nach § 5 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes und nach § 24 Abs. 1 des Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetzes (EEG NW)

 

Der Gutachterausschuss kann

  • Gutachten erstatten über Miet- oder Pachtwerte
  • Mietwertübersichten erstellen und bei der Erstellung des Mietspiegels (§ 558c oder 558d BGB) mitwirken
  • auf Antrag der zuständigen Stelle    
     – die Mietdatenbank (§ 558e BGB) führen und   
     – den Mietspiegel erstellen
  • Wertauskünfte und Stellungnahmen über Grundstückswerte erteilen
  • individuelle Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter und aggregierter Form vornehmen
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