Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören insbesondere:
- gemäß § 193 Abs. 1 und 5 BauGB
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§ 33 GrundWertVO NRW)
- Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 37 GrundWertVO NRW) - jährlich flächendeckend für das Stadtgebiet Oberhausen für baureife und sonstige Grundstücke sowie die Erstellung von Übersichten -
- Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 40 GrundWertVO NRW)
- gemäß § 45 Abs. 35 GrundWertVO NRW
- Erstattung von Gutachten über die Höhe anderer Vermögensvor- und -nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit
a) dem Grunderwerb oder mit Bodenordnungsmaßnahmen,
b) der Aufhebung oder Beendigung von Miet- oder Pachtverhältnissen - Erstattung von Gutachten nach § 5 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes und nach § 24 Abs. 1 des Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetzes (EEG NW)
Der Gutachterausschuss kann
- Gutachten erstatten über Miet- oder Pachtwerte
- Mietwertübersichten erstellen und bei der Erstellung des Mietspiegels (§ 558c oder 558d BGB) mitwirken
- auf Antrag der zuständigen Stelle
– die Mietdatenbank (§ 558e BGB) führen und
– den Mietspiegel erstellen - Wertauskünfte und Stellungnahmen über Grundstückswerte erteilen
- individuelle Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter und aggregierter Form vornehmen