Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Kreis Unna

Kreis Unna

Wozu Wertgutachten?

Wertgutachten dienen der individuellen Markttransparenz, indem der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken ermittelt wird. Der Gutachterausschuss kann mit einem Wertgutachten außerdem die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust ermitteln und Gutachten über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensteile erstatten.

Wer erstellt die Wertgutachten?

Der Gutachterausschuss besteht aus Sachverständigen auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung. Im Einzelfall der Verkehrswertermittlung ist er mit einem Vorsitzenden und mindestens zwei ehrenamtlichen Gutachtern besetzt.

Wer ist antragsberechtigt?

In der Regel die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist. Die Antragberechtigung ist im Übrigen in § 193 Baugesetzbuch geregelt. Wertgutachten müssen schriftlich beantragt werden. Dies kann formlos oder mit dem Antragsformular des Gutachterausschusses erfolgen. Eine Abschrift des Gutachtens ist dem Eigentümer zu übersenden.

Welche Unterlagen sind notwendig?

  • Bauzeichnungen, Wohn-, Nutzflächen- und Baumassenberechnungen
  • Teilungserklärung bei Wohnungs- und Teileigentum (Aufteilungsplan)
  • Aktueller beglaubigter Grundbuchauszug (nur Abteilung I und II)
  • Verträge, z.B. Erbbaurechtsvertrag, Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht etc.
  • Angaben zur Miethöhe
  • Verträge sonstiger privatrechtlicher Vereinbarungen
  • Lageplan bei Bewertung von Grundstücksteilflächen mit Darstellung der Fläche

Hier finden Sie ein Antragsformular 

 

Welche Gebühren fallen an?

Einen Auszug aus der Gebührentafel finden unter dem Punkt:
 
Der Gutachterausschuss ⇒ Gebühren des Gutachterausschusses.

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