Der Gutachterauschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachen über bebaute Grundstücke, unbebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrecht).
Zur Bearbeitung des Gutachten reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes und des Wertermittlungsstichtages. Wenn Sie nicht selbst Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein, etc.).
Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachten
Beispiel:
Bei einem Objekt mit einem Wert von 400.000 € kostet ein Verkehrswertgutachten 2.200,-- € zzgl. 19 % USt.