Der Gutachterausschuss als eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein selbständiges und unabhängiges Kollegialgremium, das sich aus Personen zusammensetzt, die in der Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sind. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung des Kreises für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt; sie sind überwiegend aus den Bereichen Architektur, Bauwirtschaft, Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Landwirtschaft und Vermessungswesen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.
Rechtsgrundlage für das Tätigwerden und die Bestellung des Gutachterausschusses sind das Baugesetzbuch und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Sitzungen der Gutachterausschüsse sind nicht öffentlich. Die Gutachter beschließen mit Stimmenmehrheit. Die Gutachter haben ihre Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Sie sind verpflichtet, das durch ihre Tätigkeit begründete Wissen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse der Beteiligten geheim zu halten.
Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeit bedient sich der Gutachterausschuss einer nach seiner Weisung arbeitenden Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist für den Bereich des Kreises Heinsberg beim Vermesser- und Katasteramt des Kreises Heinsberg eingerichtet.
Die Marktanalysen des Gutachterausschusses stützen sich auf die Gesamtheit aller Kaufverträge im Zuständigkeitsbereich. Deshalb ist gemäß § 195 Baugesetzbuch jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder auch im Wege eines Tausches zu übertragen, als Abschrift von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuss zu übersenden.
Die im jeweiligen Jahr übersandten Kaufverträge und sonstigen Urkunden werden nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet. Die Ergebnisse werden im jährlich erscheinenden Grundstücksmarktbericht und in der Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.