Eine wesentliche Aufgabe der Gutachterausschüsse ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB). Diese werden von den Gutachterausschüssen bis zum 15.02. jeden Jahres bezogen auf den Stichtag 01.01. ermittelt und anschließend veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen.
Die Bodenrichtwerte wurden flächendeckend für das Gebiet des Kreises Heinsberg für Zonen gleicher Nutzungs- und Wertverhältnisse (zonale Bodenrichtwerte) ermittelt. Sie sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen.
Die Richtwerte sind unter www.BORIS.NRW.de abrufbar.