Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Dinslaken

GA Dinslaken

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte), wenn u.a. die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, es beantragen (§ 193 Abs. 1 BauGB).

Der Gutachterausschuss ermittelt in diesem Fällen den Verkehrswert. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).

Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 in der jeweils geltenden Fassung. Unter "Wert" wird der jeweils im Gutachten abschließend ermittelte Wert verstanden.

Die Bearbeitungszeit für Gutachten liegt zur Zeit bei etwa 6 - 8 Monaten.

Zur sachgerechten Beantragung  eines Verkehrswertgutachtens steht Ihnen das Antragsformular zur Verfügung.

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person.

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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