Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Dinslaken

GA Dinslaken

Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstücksmarktberichtes, für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie für die Erstellung von Wertgutachten benötigt und ausgewertet.

Gemäß § 34 Abs. 6 GrundWertVO NRW erteilt der Gutachterausschuss grundstücksbezogene Auskünfte.

Diese erfordern neben der Antragstellung nach Absatz 4 die Angabe des Verwendungszweckes, die Darlegung eines berechtigten Interesses und die schriftliche Zusicherung des Antragstellers, dass die Daten nur für den angegebenen Verwendungszweck genutzt, nur in anonymisierter Form weitergegeben und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Datennutzung eingehalten werden. Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn die Auskunft für konkrete Wertermittlungsfälle nach § 194 des Baugesetzbuches oder nach dem Bewertungsgesetz verwendet werden soll. Als dargelegt gilt, wenn als Verwendungszweck eine Datennutzung nach Satz 2 angegeben, eine entsprechende Datennutzung zugesichert und der Verwendungszweck bedarfsweise nachgewiesen wurde. Ein berechtigtes Interesse wird regelmäßig angenommen, wenn der Antrag von öffentlichen Stellen nach § 5 Absatz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen gestellt wird. Es wird des Weiteren regelmäßig angenommen bei Antragstellung von Seiten öffentlich bestellter und vereidigter, nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine hierzu nach dem Akkreditierungsstellengesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625) in der jeweils geltenden Fassung akkreditierte Stelle zertifizierter oder gerichtlich bestellter Sachverständiger für Grundstückswertermittlung zur Erstattung eines Gutachtens.

Die Auskunft ist gebührenpflichtig.

Die Gebühren für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form liegen je Wertermittlungsfall bei 40 Euro Bearbeitungspauschale plus pauschal 100 Euro für den 1. bis 50. Kauffall. Jeder weitere mitgeteilte Vergleichswert kostet 10 Euro. Siehe Ziffer 5.3.2.1 a) Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 in der zurzeit gültigen Fassung.

Zur sachgerechten Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung verwenden Sie bitte die folgenden  Antragsformulare:

Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person.

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Bei Fragen und Auskünften steht Ihnen gerne

  • Frau Klischt unter der Telefon-Nr.              (02064) 66- 414
  • Herr Gehringer unter der Telefon-Nr.         (02064) 66- 698

 zur Verfügung.

Go to top