Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten (jährlich flächendeckend für das Stadtgebiet Dinslaken für baureife Grundstücke sowie die Erstellung von Übersichten)
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Erstellung von Mietwertübersichten
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Ermittlung von Anfangs- oder Endwerten nach § 154 Abs. 2 BauGB
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte.
- Erstattung von Wertauskünften und Stellungnahmen über Grundstückswerte
Um zu marktorientierten Werten zu gelangen, muss gemäß § 195 (1) BauGB jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder auch im Wege eines Tausches zu übertragen, als Abschrift von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuss übersandt werden. Die im jeweiligen Jahr übersandten Kaufverträge und sonstigen Urkunden, die nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet werden, sind Grundlage des jährlich erscheinenden Grundstücksmarktberichtes.