Der Grundstücksmarkt soll für jedermann transparent sein. Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Die Verträge werden durch die Geschäftsstelle nach Weisung des Gutachterausschusses ausgewertet und deren Ergebnisse in einer Kaufpreissammlung gespeichert. Durch die Einrichtung der Kaufpreissammlung ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über sämtliche Grundstückskaufverträge umfassend informiert wird.
Die Kaufpreissammlung bildet die Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte, die Erstellung des Grundstücksmarktberichtes einschließlich der für die Wertermittlung erforderlichen Daten sowie für die Erstattung von Verkehrswertgutachten.