Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für ein unbebautes Baugrundstück, dessen Eigenschaften für das ihn umgebende Gebiet typisch sind. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, durch Auswertung der Kaufpreissammlung ermittelt. Dabei werden nur solche Kaufpreise berücksichtigt, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zustande gekommen sind.
Die Bodenrichtwerte in ganz Nordrhein-Westfalen können unter http://www.BORIS.NRW.de kostenfrei eingesehen werden.
Bodenrichtwerte zwischen 2001 und 2010
Die historischen Bodenrichtwerte für Bauland, zwischen 2001 und 2010 können auf dem Geoportal des Rhein-Sieg-Kreises unter dem Menüpunkt Ansicht: „Vermessung“ eingesehen werden.
Bodenrichtwerte bis 1999
Die historischen Bodenrichtwertkarten für Bauland die nicht im amtlichen Informationssystem BORISplus und auf dem Geoportal des Rhein-Sieg-Kreises dargestellt sind, können im Nachfolgenden in den jeweiligen Städten und Gemeinden kostenfrei als pdf-Dateien eingesehen werden.
- Alfter (1972 - 1999)
- Bad Honnef (1975 - 1998)
- Bornheim (1972 - 1999)
- Eitorf (1975 - 1999)
- Hennef (1970 - 1999)
- Königswinter (1975 - 1999)
- Lohmar (1970 - 1999)
- Meckenheim (1978 - 1999)
- Much (1971 - 1999)
- Neunkirchen-Seelscheid (1971 - 1999)
- Niederkassel (1969 - 1999)
- Rheinbach (1971 - 1999)
- Ruppichteroth (1975 - 1999)
- Sankt Augustin (1969 - 1999)
- Siegburg (1970 - 1999)
- Swisttal (1972 - 1999)
- Troisdorf (1970 - 2001)
- Wachtberg (1974 - 1999)
- Windeck (1971 - 1999)