Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an berechtigte Personen zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.
Auch private Antragsteller können anonymisierte Auskünft erhalten.
Die Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Alternativ besteht die Möglichkeit über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW sich eine "allgemeine Preisauskunft" für Ein- und Zweifamlienhäuser sowie für Wohnungs- und Teileigentum anzeigen zu lassen bzw. herunterzuladen.