Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt jedoch auf Antrag schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige, zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.
Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 23.03.2004 können auch private Antragsteller anonymisierte Auskünfte erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.
Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW). (siehe hierzu Punkt 5.3.2.1 VermWertKostO NRW)
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung - anonymisiert
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung - nicht anonymisiert