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für Grundstückswerte
in der Stadt Neuss

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Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches „Normobjekt“. Neben der lagebezogenen Darstellung in einer Karte werden zu jedem Immobilienrichtwert wertrelevante und beschreibende Merkmale ausgegeben. Abweichungen bei den Merkmalen von dieser Richtwertnorm können mit Umrechnungsfaktoren berücksichtigt werden.

Immobilienrichtwerte werden sachverständig aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses stichtagsbezogen festgesetzt. Sie stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne von § 13 der Immobilienwertverordnung dar und bilden die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren.

Mit den Immobilienrichtwerten ist es möglich schnell und einfach eine Preiseinschätzung für Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum zu erhalten. Damit reagiert der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Neuss auf die immer häufiger aufkommende Nachfrage an Preisauskünften für bebaute Grundstücke. 

Die Immobilienrichtwertzonen werden im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRW unter www.boris.nrw.de veröffentlicht.

 

 

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