Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein unabhängiges, kollegiales Fachgremium, das auf Landesebene für den Bereich einzelner Gebietskörperschaften (Kreise, Große kreisangehörige Städte und kreisfreie Städte) gebildet wird.
Kraft Gesetzes ist der Gutachterausschuss selbständig und unabhängig und somit keinen Weisungen unterworfen; er soll seine Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausüben.