Ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Mietspiegel, „der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist“.
Der Mietspiegel liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern.
Eine bequeme und schnelle Möglichkeit zur individuellen Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete bietet der kostenlose Online-Rechner zum qualifizierten Mietspiegel. Sie ersparen sich dort die einzelnen manuellen Berechnungsschritte der Korrekturparameter.
Wohnlagenverzeichnis zum Mietspiegel 2025 (PDF)
Online-Rechner (externer Link)
historische Mietspiegel
Mietspiegel 2011 wurde von "Haus % Grund Eigentümer-Gemeinschaft" herausgegeben.
Mietspiegel 2004 bis 2006 wurde von den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereinen in Olpe, Lennestadt und Attendorn, sowie dem DMB Mieterverein Siegerland und Umgebung e.V. herausgegeben.