Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind mit dem Bundesbaugesetz 1960 eingeführt worden. Sie sind als Landesbehörde ein unabhängiges, an Weisungen nicht gebundenes Kollegialgremium zur Ermittlung von Immobilienwerten.
Dem Gutachterausschuss obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:
• | Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung |
• | Ermittlung von Bodenrichtwerten |
• | Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Bodenpreisindexreihen) |
• | Feststellungen über den Grundstücksmarkt zusammenfassen und veröffentlichen (Grundstücksmarktbericht) |
• | Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken |
• | Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile in Verbindung mit Grundstücken |
• | Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten und Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen |
• | Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte |
• | Erstellung von Mietwertübersichten |
• | Auf Antrag der zuständigen Stelle die Mietdatenbank führen und den Mietspiegel erstellen |
• | Wertauskünfte und Stellungnahmen über Grundstückswerte erteilen |
• | Individuelle Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter und aggregierter Form vornehmen |
Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die beim Fachbereich Bauen, Umwelt und Geoinformationen - Abteilung Geoinformationsservice und Immobilienwerte - des Kreises Höxter, eingerichtet ist. Sie führt nach Weisung des Gutachterausschusses oder dessen Vorsitzenden insbesondere folgende Aufgaben durch:
• | Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung |
• | Ableitung, Fortschreibung und Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten und Informationen (Grundstücksmarktdaten) |
• | Beobachtung und Analyse des Grundstücksmarktes und Erarbeitung von Grundstücksmarktberichten |
• | Vorbereitung der Bodenrichtwertermittlung, Darstellung der Bodenrichtwerte in Übersichten und Bodenrichtwertkarten |
• | Erteilung mündlicher und schriftlicher Auskünfte über Bodenrichtwerte und aus der Kaufpreissammlung |
• | Erteilung von Wertauskünften und Stellungnahmen über Grundstückswerte |
• | Vorbereitung und Ausfertigung von Verkehrswertgutachten |
Die Notare und andere beurkundende Stellen sind gemäß § 195 BauGB verpflichtet, Abschriften beurkundeter Kaufverträge und sonstiger den Bodenmarkt betreffende Unterlagen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu übersenden. Die Verträge werden durch die Geschäftsstelle nach Weisung des Gutachterausschusses ausgewertet und um notwendige beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten ergänzt ( Kaufpreissammlung). Durch die Einrichtung einer solchen Kaufpreissammlung wird sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert ist. Die Kaufpreissammlung dient dem Gutachterausschuss und seiner Geschäftsstelle als wesentliche Datengrundlage zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Daten haben für andere mit der Grundstückswertermittlung befasste Stellen, insbesondere die freien Sachverständigen, große Bedeutung.
Der Inhalt der Kaufverträge und alle sonstigen personenbezogenen Daten der Kaufpreissammlung unterliegen dem Datenschutz. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung dürfen daher nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erteilt werden und wenn eine sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet ist. Dies wird bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen jeweils unterstellt. Auskünfte werden grundsätzlich nur in anonymisierter Form erteilt. Sie sind kostenpflichtig.
Die Auswertung der Kaufpreissammlung und die daraus resultierenden Veröffentlichungen führen zu einer besseren Transparenz des Grundstücksmarktes im Kreis Höxter.