Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 1. Januar des jeweiligen Jahres ermittelt.
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Bodenrichtwerte wurden in den Stadtteilen Arnsberg, Hüsten und Neheim erstmals in den Jahren 1963/64 ermittelt. Im Jahr 1972 war dann für das Stadtgebiet ein flächendeckendes Bodenrichtwertnetz für Bauland erreicht. Im Jahr 2010 wurden im Hinblick auf die beabsichtigten gesetzlichen Änderungen erstmals zonale Bodenrichtwerte ermittelt.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.
Sie können die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem NRW im Internet unter BORISplus.NRW kostenlos einsehen und ausdrucken.
Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte sind aber auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich. Sie können sie per E-Mail oder auch schriftlich bestellen. Die Gebühr für einen gedruckten Auszug aus der Bodenrichtwertkarte in der Größe DIN A4 beträgt 50,- Euro und für einen Richtwertblock (Zusammenschnitt aller Richtwerte in der Stadt Arnsberg) 125,- Euro.