Die Daten der Kaufpreissammlung werden zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt. Für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung liegen die Gebühren nach § 1 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO GV.NRW 2019 S. 966) v. 12.12.2019 i.V. mit dem Gebührentarif (VermWertKostT) je Wertermittlungsfall, einschl. bis zu fünfzig mitgeteilter Vergleichswerte über bebaute und unbebaute Grundstücke bei 140,- € zuzüglich 10,- € für jeden weiteren mitgeteilten Vergleichswert. Private Antragsteller können anonymisierte Auskünfte (allgemeine Preisauskunft) erhalten. Für eine allgemeine Preisauskunft liegen die Gebühren nach § 1 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW, GV.NRW 2019 S.966) v. 12.12.2019 i.V. mit den Gebührentarif (VermWertKostT) je Antrag bei einer Zeitgebühr in Höhe von 25,- € je angefangener Arbeitsviertelstunde.
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Ansprechpartner Frau Bock Telefon: (02191) 16-23 68 E-Mail:
Herr Fey Telefon: (02191) 16-30 47 E-Mail: |